Für den Zustand ihrer Gebäude sind in erster Linie die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Dorferneuerung ist dabei primär Aufgabe der Gemeinden. Private Modernisierungs-/Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind wesentliche Bestandteile eines dörflichen Erneuerungsprozesses und tragen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Dorferneuerung bei. Die Förderung durch die Ortsgemeinde Nentershausen sowie durch die Verbandsgemeinde Montabaur unterstützt dabei diese privaten Baumaßnahmen im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien:
Förderrichtlinie der Ortsgemeinde Nentershausen bis 31. Dezember 2021
Förderrichtlinie der Verbandsgemeinde Montabaur bis 31. Dezember 2021
Neufassung der Dorferneuerungsrichtlinie der Ortsgemeinde Nentershausen zum 1. Januar 2022
Neufassung der Dorferneuerungsrichtlinie der Verbandsgemeinde zum 1. Januar 2022
Antragsformular
Im Vorfeld der Antragstellung empfehlen wir, sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingehend beraten zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Sandra Lorenz
- Sanierung / Dorferneuerung -
Telefon (0 26 02) 126 - 194
Fax (0 26 02) 126 - 297