Nentershausen

im Westerwald

Förderrichtlinien der OG und VG

Für den Zustand ihrer Gebäude sind in erster Linie die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Dorferneuerung ist dabei primär Aufgabe der Gemeinden. Private Modernisierungs-/Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind wesentliche Bestandteile eines dörflichen Erneuerungsprozesses und tragen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Dorferneuerung bei. Die Förderung durch die Ortsgemeinde Nentershausen sowie durch die Verbandsgemeinde Montabaur unterstützt dabei diese privaten Baumaßnahmen im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien:

 

Förderrichtlinie der Ortsgemeinde Nentershausen bis 31. Dezember 2021

Förderrichtlinie der Verbandsgemeinde Montabaur bis 31. Dezember 2021

 

 

Neufassung der Dorferneuerungsrichtlinie der Ortsgemeinde Nentershausen zum 1. Januar 2022

 

 

Neufassung der Dorferneuerungsrichtlinie der Verbandsgemeinde zum 1. Januar 2022

 

 

 

Antragsformular

  

 

 

Im Vorfeld der Antragstellung empfehlen wir, sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingehend beraten zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie hier:

 

Sandra Lorenz
- Sanierung / Dorferneuerung -

Telefon (0 26 02) 126 - 194
Fax (0 26 02) 126 - 297

slorenz@montabaur.de





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