Das Bürgerhaus steht als öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde nach Maßgabe der Benutzungsordnung den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Berechtigten zur Verfügung. Die Benutzungsordnung mit Regelungen zu Benutzungsentgelten finden sie hier.
Außenansichten
Innenansichten - Großer Saal
Innenansicht - Kleiner Saal