Nentershausen

im Westerwald

Bürgerhaus

Das Bürgerhaus steht als öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde nach Maßgabe der Benutzungsordnung den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Berechtigten zur Verfügung. Die Benutzungsordnung mit Regelungen zu Benutzungsentgelten finden sie hier.

 

 

 

 

 

Außenansichten

 

 

Innenansichten - Großer Saal

 

 

Innenansicht - Kleiner Saal

 

 





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