Die Ortsgemeinde Nentershausen verfügt derzeit über keine eigenen freien Baugrundstücke. Es wurden daher Überlegungen angestellt, ob und wo ein Baugebiet entwickelt werden könnte, um dem Abwandern gerade junger Familien entgegenzuwirken. Zur Arrondierung der bestehenden Ortslage und zur Ausweisung einer kleinen, bedarfsbezogenen Baufläche bot sich daher der frühere Kleingartenbereich im Gemarkungsteil „Auf dem Kennel“ an.
Geplant ist die Ausweisung eines kleinen allgemeinen Wohngebietes zwischen dem Baugebiet „Wiesenmorgen“ und dem alten Ortskern. Das zulässige Nutzungsspektrum wird auf Wohngebäude und der Versorgung des Gebiets dienende Läden und nicht störende Handwerksbetriebe bestimmt. Der Entwurf sieht eine Fortführung des bisherigen Erschließungssystems vor, welches an der Garten-/Unterdorfstraße beginnt und über die Straßen In der Hasenbitze bzw. Am Hohlgraben fortgeführt werden wird.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Das erforderliche Umlegungsverfahren dauert derzeit noch an.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung:
Gerd Becher
- Bauleitplanung -
Telefon (0 26 02) 126 - 192
Fax (0 26 02) 126 - 297