Die Freiherr-v.-Stein-Halle steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Montabaur. Die Ortsgemeinde ist ermächtigt, für den gemeindlichen Mehrzweckbereich eine eigene Benutzungsordnung zu erlassen. Der Mehrzweckbereich steht nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung als öffentliche Einrichtung den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Berechtigten zur Verfügung. Zur Benutzungsordnung mit Regelungen zu Benutzungsentgelten gelangen sie hier.